Prof. Dr. Peter Bofinger auf hochkarätigen Veranstaltungen
Im Mai und Juni dieses Jahres war Prof. Dr. Peter Bofinger gleich auf mehreren Veranstaltungen als Panelist vertreten. Die Events boten ihm die Möglichkeit, seine Expertise in der Finanzpolitik und Wirtschaft unter Beweis zu stellen und wertvolle Einblicke in aktuelle ökonomische Herausforderungen zu geben.
Wissenschaftliche Konferenz im Bundeskanzleramt
Am 14. Mai 2024 nahm Professor Bofinger an einer hochrangigen wissenschaftlichen Konferenz im Bundeskanzleramt teil. Die Konferenz stand unter dem Motto „Weichenstellung für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum„. In seinem Beitrag zum Thema „Finanzpolitik in herausfordernden Zeiten“ diskutierte Prof. Bofinger die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Finanzpolitik. Die große Herausforderung, die in diesem Zusammenhang deutlich wird, ist die Schuldenbremse und deren Herausforderungen auf die Handlungsmöglichkeiten des Staates. In diesem Zusammenhang stellte Professor Bofinger die Umstellung der Schuldenbremse hin zu einer konstanten Schuldenquote als möglichen Lösungsansatz vor. So könne man das Ziel einer konstanten Staatsverschuldung auf eine ökonomisch sinnvolle Grundlage stellen. Seine Betrachtung und Vorschläge stießen auf großes Interesse und regten zu intensiven Diskussionen unter den Teilnehmenden an.
„Winning back the people – The Berlin Summit“ des Forum New Economy
Ende Mai war Prof. Dr. Bofinger bei einem weiteren bedeutenden Event zu Gast: dem „Winning back the people – The Berlin Summit“ des Forum New Economy. Er diskutierte das Papier von Michael Jacobs „After Neo-liberalism: towards an institutionalism paradigm“. Während er das „Institutionalism Paragdim“ eher kritisch sah, plädierte er für ein Paradigma, das sich an den Theorien von Joseph A. Schumpeter orientiert.
Mehr dazu in seiner Kolumne für „Social Europe“: „Time for supply-side policy: Thatcher versus Schumpeter“
Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung in München
Am 11. Juni nahm Professor Bofinger an einer Paneldiskussion zum Thema „Die Zukunft der Altersvorsorge“ bei Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung teil und präsentierte dabei sein Paper „Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung nicht infrage stellen: eine Kritik an den Reformvorschlägen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“, das in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ erschienen ist.
Der Beitrag diskutiert die Reformvorschläge des Sachverständigenrates (SVR) zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in seinem Jahresgutachten 2023/24 und überprüft die Konsistenz seiner Prognose mit früheren Prognosen des SVR. Außerdem analysiert der Beitrag den Lösungsansatz einer privaten Kapitaldeckung sowie das von ihm vorgeschlagene Wahlrecht für Selbstständige aus ordnungspolitischer Perspektive. Eine mangelnde Konsistenz mit den Grundprinzipien der GRV kennzeichnet die Vorschläge, das Äquivalenzprinzip durch eine Umverteilung innerhalb des Systems aufzuweichen und dabei den Versicherungsschutz für die Langlebigkeit zu reduzieren. Eine alternative Lösung, die mit dem gleichen Bedarf an öffentlichen Mitteln wie das Konzept des SVR auskommen würde, besteht darin, die für die Kapitaldeckung vorgesehenen Mittel als Bundeszuschuss einzusetzen und Selbstständige in das System zu integrieren. So könnte bis in die 2060er Jahre eine Haltelinie von 48 Prozent gesichert werden.
Weitere Veröffentlichungen
Im Mai veröffentlichte Professor Bofinger zudem noch einen Beitrag für das Handelsblatt zu dem Thema „FDP-Rentenmodell löst ein Problem, das viele gar nicht haben„.